1. Der zwischen gablenberg-online.de und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags vereinbart wurde. Wurde eine automatische Verlängerung vereinbart, muss der Vertrag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Sollte eine kürzere Vertragslaufzeit als 6 Wochen vereinbart werden, wird im Vertrag selbst auf eine verkürzte Kündigungsfrist hingewiesen.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. Gablenberg-online.de ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:
    • Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
    • Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei ratierlicher
    • Zahlungsweise mit zwei aufeinanderfolgenden Raten;
    • Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggebers, dies tun zu wollen;
    • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
  3. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.